Bau- und Architektenrecht

Claudia Stoldt – Fachanwältin  für Bau- u. Architektenrecht

Unsere Expertise.

Bau- und Architektenrecht

Das Bau- und Architektenrecht betrifft die rechtlichen Beziehungen zwischen Bauunternehmern, Architekten, Handwerkern und den öffentlichen oder privaten Bauherren, sowie auch die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu der Bebaubarkeit von Grundstücken.

 

Bau

Bau- und Architektenrecht

Auf dem Bau werden neben Werkverträgen (nach BGB oder nach VOB/B) auch Kaufverträge mit Baustofflieferanten, Dienstleistungsverträge und Mietverträge geschlossen.

Rund um diese Verträge kommt es zu Differenzen zwischen Bauherren, Bauunternehmern, Generalunternehmern und Subunternehmern wegen nicht bezahlter Rechnungen und/oder Mängeln.

Das Architektenrecht umfasst daneben noch die Abrechnung nach der HOAI.

Sind die beteiligten Firmen Kaufleute noch dem Handelsgesetzbuch (HGB) gelten noch Haftungsverschärfungen nach dem Handelsrecht.

Neben der Durchsetzung von offenen Forderungen oder Ansprüchen von Architekten, Bauunternehmern und Handwerkern wegen Mängeln werden auch Vertragsgestaltungen und Vertragsprüfungen übernommen, um Risiken möglichst früh abzuwenden.

Interessant ist hier auch die Durchführung von Schlichtungs-  oder Mediationsverfahren, die frühzeitig ansetzen und schneller zu Ergebnissen kommen, als langwierige Bauprozesse.

Um Prozessrisiken von Anfang an zu vermeiden oder zu vermindern, bietet die Rechtsanwältin auch praxisnahe Schulungen in kleinem Kreis oder bei der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) an.

Für private Bauherren ist eine Rechtsberatung vor einer Vertragsunterschrift sehr zu empfehlen, damit diese bereits bei der Auswahl des richtigen Bauunternehmens wissen, worauf sie achten müssen, eine Rechtsschutzversicherung abschließen, und grundsätzliche Fragen vorab klären können.

Wichtig ist die Frage, ob das Baugrundstück  auch so bebaut werden kann, wie die Bauherren es wünschen.

Neben der Vertretung der Mandanten in Rechtsstreitigkeiten im Baurecht und Architektenrecht vor Gericht wird auch die außergerichtliche Vertretung und Verhandlung übernommen. Rechtsanwältin Stoldt ist auch auf der Baustelle anzutreffen, um sich selbst ein Bild zu machen.

Kontakt

Rechtsanwaltskanzlei Stoldt
Fachanwaltskanzlei Bau- und Architektenrecht

info@kanzlei-stoldt.de

03342 6964040

Dorfstraße 16 a, 15366 Neuenhagen bei Berlin

15 + 7 =

DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner