Bau- und Architektenrecht
Claudia Stoldt – Fachanwältin für Bau- u. Architektenrecht
Unsere Expertise.
Bau- und Architektenrecht
Das Bau- und Architektenrecht betrifft die rechtlichen Beziehungen zwischen Bauunternehmern, Architekten, Handwerkern und den öffentlichen oder privaten Bauherren, sowie auch die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu der Bebaubarkeit von Grundstücken.
Zu unseren Mandanten gehören unter anderem:
Bau
Bau- und Architektenrecht
Auf dem Bau werden neben Werkverträgen (nach BGB oder nach VOB/B) auch Kaufverträge mit Baustofflieferanten, Dienstleistungsverträge und Mietverträge geschlossen.
Rund um diese Verträge kommt es zu Differenzen zwischen Bauherren, Bauunternehmern, Generalunternehmern und Subunternehmern wegen nicht bezahlter Rechnungen und/oder Mängeln.
Das Architektenrecht umfasst daneben noch die Abrechnung nach der HOAI.
Sind die beteiligten Firmen Kaufleute noch dem Handelsgesetzbuch (HGB) gelten noch Haftungsverschärfungen nach dem Handelsrecht.
Neben der Durchsetzung von offenen Forderungen oder Ansprüchen von Architekten, Bauunternehmern und Handwerkern wegen Mängeln werden auch Vertragsgestaltungen und Vertragsprüfungen übernommen, um Risiken möglichst früh abzuwenden.
Interessant ist hier auch die Durchführung von Schlichtungs- oder Mediationsverfahren, die frühzeitig ansetzen und schneller zu Ergebnissen kommen, als langwierige Bauprozesse.
Um Prozessrisiken von Anfang an zu vermeiden oder zu vermindern, bietet die Rechtsanwältin auch praxisnahe Schulungen in kleinem Kreis oder bei der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) an.
Für private Bauherren ist eine Rechtsberatung vor einer Vertragsunterschrift sehr zu empfehlen, damit diese bereits bei der Auswahl des richtigen Bauunternehmens wissen, worauf sie achten müssen, eine Rechtsschutzversicherung abschließen, und grundsätzliche Fragen vorab klären können.
Wichtig ist die Frage, ob das Baugrundstück auch so bebaut werden kann, wie die Bauherren es wünschen.
Neben der Vertretung der Mandanten in Rechtsstreitigkeiten im Baurecht und Architektenrecht vor Gericht wird auch die außergerichtliche Vertretung und Verhandlung übernommen. Rechtsanwältin Stoldt ist auch auf der Baustelle anzutreffen, um sich selbst ein Bild zu machen.
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